Wir gestalten den Wandel
Klassisches Aufsichtsrecht (KWG/ CRD IV)

Wir begleiten Sie in allen Fragen des klassischen Aufsichtsrechts:

  • Wir prüfen, ob Sie für ihre Tätigkeit eine Lizenz der EZB, der BaFin, der Gewerbeaufsicht oder einer anderen Aufsichtsbehörde benötigen,
  • Lizenzierungsverfahren für Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften,
  • Inhaberkontrollverfahren gemäß § 2c KWG,
  • Erstellung von schriftlichen Organisations- und Ablaufanweisungen (sog. Orga-Handbücher),
  • Fragen der regulatorischen Eigenmittelunterlegung nach CRD IV,
  • Konzernrecht zu den Pflichten von Finanzholdings und Institutsgruppen sowie zu Fragen der finanzrechtlichen Konsolidierung in Gruppen,
  • Bestellung von Geschäftsleitern, Anzeige an die zuständigen Aufsichtsbehörden, Vorabklärung von Lebensläufen,
  • Kooperationen mit anderen Dienstleistern (Auslagerungsverträge),
  • Einlagensicherung nach dem Statut des Einlagensicherungsfonds,
  • Anlegerentschädigung,
  • Vergütungs- und Bonusregelungen (Institutsvergütungsverordnung),
  • Begleitung von Sonderprüfungen,
  • Beratung von „Near-Banks“ (z.B. Family-Offices) und andere Bankendienstleister,
  • Marktzugang nach Deutschland und von Deutschland in Länder der Europäischen Union oder in Drittstaaten,
  • Beratung von FinTech-Unternehmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Banking etwa zu Lizenzpflichten, Kooperationsverträgen mit Banken, Datenschutzfragen und anderen rechtlichen Themen sowie
  • Beratung von Plattformen bezüglich neuer Finanzierungsformen (Crowdinvesting und Crowdfunding) als Folge des Kleinanlegerschutzgesetzes.
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